Die Nutzung von Solarenergie revolutioniert die Art und Weise, wie wir Energie erzeugen und konsumieren. Immer mehr Menschen setzen auf Energieunabhängigkeit und Nachhaltigkeit. Um diesen Wandel zu fördern, haben viele Gemeinden Steueranreize eingeführt, darunter die IBI-Steuerermäßigung für Solaranlagen.
Wenn Sie in Andalusien leben und die Installation einer Solaranlage in Betracht ziehen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel alles, was Sie wissen müssen: Was die Steuerermäßigung umfasst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Prozentsätze in den einzelnen Provinzen gelten.
1. Was ist die IBI-Steuerermäßigung für Solaranlagen?
Die Grundsteuer (IBI – Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist eine kommunale Abgabe auf Immobilieneigentum in Spanien. Gemäß dem Königlichen Gesetzesdekret 2/2004 haben die Gemeinden die Befugnis, eine Steuerermäßigung von bis zu 50 % auf die IBI für Immobilien mit installierten Solaranlagen zu gewähren.
Diese Steuerermäßigung ist eine hervorragende Möglichkeit, die Kosten für Ihr Eigenheim oder Ihr Gewerbegebäude zu senken und gleichzeitig die Amortisationszeit Ihrer Photovoltaikanlage zu verkürzen. Allerdings variieren die Höhe der Ersparnis sowie die Anforderungen je nach Gemeinde.
2. Welche Solaranlagen können von der IBI-Steuerermäßigung profitieren?
Nicht jede Solaranlage ist automatisch förderfähig. Die einzelnen Gemeinden legen spezifische Anforderungen fest. Zu den häufigsten Voraussetzungen gehören:
- Die Installation muss freiwillig erfolgt sein und nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.
- Das Gebäude muss hauptsächlich als Wohnimmobilie genutzt werden (einige Gemeinden beziehen auch Gewerbeimmobilien mit ein).
- Die Solaranlage muss ordnungsgemäß genehmigt und registriert sein.
- Der Antrag muss innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden.
3. Anforderungen nach ihrem Schwierigkeitsgrad
Gemeinden lassen sich in drei Gruppen einteilen, je nachdem, wie leicht der Steuerbonus gewährt wird:
→ Gemeinden mit geringen Anforderungen
Diese Städte und Dörfer gewähren die Steuerermäßigung mit minimalen Bedingungen. Die einzige Voraussetzung ist oft eine registrierte Installation und der Nachweis, dass der Antragsteller Eigentümer der Immobilie ist.
Beispiel: Cadiz, Córdoba und Sevilla (50 % Steuerermäßigung)
→ Gemeinden mit restriktiven Anforderungen
Hier gelten zusätzliche Bedingungen, z. B. dass die Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird oder dass die Installation eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz bewirkt.
Beispiel: Granada und Jaén (50 % Steuerermäßigung für 1 Jahr)
→ Gemeinden mit sehr restriktiven Anforderungen
In manchen Städten ist der Steuerbonus niedriger und nur unter strengen technischen und administrativen Auflagen erhältlich.
Beispiel: Málaga (15 % Steuerermäßigung für 3 Jahre)
4. Wie kann man die IBI-Steuerermäßigung beantragen?
Der Antragsprozess hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. In der Regel gibt es folgende Möglichkeiten:
√ Online
Über das elektronische Portal der jeweiligen Stadtverwaltung mit einem digitalen Zertifikat oder Cl@ve PIN.
√ Persönlich im Rathaus
Durch Einreichung der erforderlichen Dokumente vor Ort.
√ Über das offizielle Antragsregister
In der Regel über die digitale Plattform der Stadtverwaltung.
5. Benötigte Dokumente für den Antrag
Die folgenden Unterlagen werden in den meisten Fällen benötigt:
- Genehmigung für die Installation der Solaranlage.
- Kopie des aktuellen IBI-Steuerbescheids.
- Rechnungen über die Solaranlage.
- Zahlungsnachweis der Bau- und Installationssteuer (ICIO), falls erforderlich.
6. Steuerermäßigung für Solaranlagen in Andalusien nach Provinz
Hier sind einige Beispiele für geltende Steuerermäßigungen in verschiedenen andalusischen Provinzen:
6.1 Málaga
Antequera
- % Ermäßigung: Bis zu 40%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Alle
- Einschränkungen: Erstes Jahr: 40%. Zweites Jahr: 30%. Drittes Jahr: 20%
Cártama
- % Ermäßigung: 25%
- Jahre: 5
Málaga
- % Ermäßigung: 15%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Darf 33% der Installationskosten nicht überschreiten
Marbella
- % Ermäßigung: 25%
- Jahre: 5
- Anwendbare Nutzung: Alle
Rincón de la Victoria
- % Ermäßigung: 15%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude. Enthält das Register des Wohnungseigentums
- Einschränkungen: Darf 33% der Installationskosten nicht überschreiten
Ronda
- % Ermäßigung: 30%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Darf 33% der Installationskosten nicht überschreiten
Torremolinos
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Leistung > 3 kW/100m²
Vélez-Málaga
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Einschränkungen: Leistung 2,5 kW pro 200m²
Fuengirola
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Einschränkungen: Darf 25% der Installationskosten nicht überschreiten
Alhaurín de la Torre
- % Ermäßigung: Bis zu 50%
- Jahre: 2
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Erstes Jahr: 50%. Zweites Jahr: 25%
6.2. Almería
Adra
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 2
- Anwendbare Nutzung: Eigentum von Unternehmen und Immobilienfirmen
Almería
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Max. Ermäßigung 33% der Installationskosten. Leistung > 2 kW/225m²
El Ejido
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 2
- Anwendbare Nutzung: Nur Stadtentwicklungsunternehmen
Vera
- % Ermäßigung: 10%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
6.3. Jaén
Andújar
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 4
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
Jaén
- % Ermäßigung: 50%
- Anwendbare Nutzung: Alle
Úbeda
- % Ermäßigung: 30%
- Jahre: 5
Torredelcampo
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 5
Alcalá la Real
- % Ermäßigung: 30%
- Jahre: 3
6.4. Granada
Las Gabias
- % Ermäßigung: 35%
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
Granada
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 1
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
Loja
- % Ermäßigung: 30%
- Jahre: 2
La Zubia
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 1
Atarfe
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 5
Vegas de Genil
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 1
Armilla
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 1
Churriana de la Vega
- % Ermäßigung: 30%
- Jahre: 1
6.5. Huelva
Huelva
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Max. Ermäßigung 33% der Installationskosten
La Palma del Condado
- % Ermäßigung: 25%
- Jahre: 4
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
Aljaraque
- % Ermäßigung: 40%
- Jahre: 10
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Max. Leistung 10 kWp
Moguer
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Einschränkungen: Gültig für die Jahre 2023, 2024 und 2025
Lepe
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
Gibraleón
- % Ermäßigung: 50%
6.6. Sevilla
Alcalá del Rio
- % Ermäßigung: 20%
- Jahre: 4
- Anwendbare Nutzung: Alle
La Algaba
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Max. Ermäßigung 33% der Installationskosten. Leistung > 2 kW/225m²
Bormujos
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 5
- Anwendbare Nutzung: Alle
- Einschränkungen: Leistung > 12,5 Wp/m²
Las Cabezas de San Juan
- % Ermäßigung: 25%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Städtische Immobilien
Carmona
- % Ermäßigung: 25%
- Jahre: 3
Coria del Rio
- % Ermäßigung: 25%
- Jahre: 5
- Anwendbare Nutzung: Alle
- Einschränkungen: Der Prozentsatz der Ermäßigung hängt vom Katasterwert der Immobilie ab
Dos Hermanas
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 5
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Mind. 50% der Stromversorgung. Max. Ermäßigung 200 €
Gines
- % Ermäßigung: 30%
- Anwendbare Nutzung: Alle
Mairena del Alcor
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 7
- Anwendbare Nutzung: Wohn- und Stadtgebäude
- Einschränkungen: Leistung > 12,5 Wp/m². Max. Ermäßigung 300 €/Jahr
Pilas
- % Ermäßigung: 20%
- Jahre: 4
- Anwendbare Nutzung: Alle
San Juan de Aznalfarache
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 7
- Anwendbare Nutzung: Alle
Sanlúcar la Mayor
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
Sevilla
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
Tomares
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 5
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
Utrera
- % Ermäßigung: 15%
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
Los Palacios y Villafranca
- % Ermäßigung:Bis zu 50%
- Jahre: 5
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: 50% für 3 Jahre und 30% für die folgenden
Castilleja de la Cuesta
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 6
- Einschränkungen: Max. jährliche Ermäßigung 150 € für 3 Jahre und 120 € für die folgenden
Guillena
- % Ermäßigung: 25%
- Jahre: 5
Cantillana
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 4
- Einschränkungen: Max. Ermäßigung 50% mit einer Obergrenze von 300 €
Alcalá de Guadaíra
- % Ermäßigung: 25%
- Jahre: 4
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Leistung > 2 kWp
Morón de la Frontera
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Max. Ermäßigung 1000 € mit einer Obergrenze von 50% der gesamten Steuerquote
Gelves
- % Ermäßigung: 30%
- Jahre: 3
Camas
- % Ermäßigung: 50%
Arahal
- % Ermäßigung: 50%
Écija
- % Ermäßigung: 30%
6.7. Córdoba
Aguilar de la Frontera
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 5
Cabra
- % Ermäßigung: 25%
La Carlota
- % Ermäßigung: Bis zu 50%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude, einschließlich Wohnungseigentum
- Einschränkungen: Max. Ermäßigung 15% der Installationskosten. Abhängig vom gedeckten Energiebedarf.
Córdoba
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 10
- Anwendbare Nutzung: Hauptwohnsitz
Lucena
- % Ermäßigung: 40%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Alle, einschließlich Wohnungseigentum
Montilla
- % Ermäßigung: 30%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Max. Ermäßigung 80% der Installationskosten
Palma del Río
- % Ermäßigung: 40%
- Jahre: 2
- Anwendbare Nutzung: Hauptwohnsitz
- Einschränkungen: Einzige Wohnimmobilie des Steuerpflichtigen mit Solarnutzungssystem
Priego de Córdoba
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 10
- Anwendbare Nutzung: Nur gewerbliche Nutzflächen
- Einschränkungen: Max. Ermäßigung 50% der jährlichen Steuerquote
Pozoblanco
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 10
- Anwendbare Nutzung: Hauptwohnsitz
- Einschränkungen: Max. Ermäßigung 40% der Installationskosten
Peñarroya-Pueblonuevo
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 10
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
- Einschränkungen: Photovoltaikanlagen mit mindestens 1 kWh
Puente Genil
- % Ermäßigung: 25%
- Jahre: 5
- Einschränkungen: Max. Ermäßigung 80% der Installationskosten
6.8. Cádiz
Arcos de la Frontera
- % Ermäßigung: 10%
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
Cádiz
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 4
- Anwendbare Nutzung: Alle, einschließlich Wohnungseigentum
- Einschränkungen: Max. jährliche Ermäßigung 300 € der Installationskosten
Jerez de la Frontera
- % Ermäßigung: 25%
- Anwendbare Nutzung: Wohngebäude
Rota
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 5
- Anwendbare Nutzung: Hauptwohnsitz
- Einschränkungen: Maximale jährliche Ermäßigung 300 €. Ermäßigung mit einer Obergrenze von 30% der Installationskosten
San Fernando
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 3
- Anwendbare Nutzung: Alle, einschließlich Wohnungseigentum
- Einschränkungen: Nichtwohnnutzung 25%
Chiclana de la Frontera
- % Ermäßigung: 10%
- Jahre: 6
Puerto de Santa María
- % Ermäßigung: 50%
- Jahre: 2
Die IBI-Ermäßigung für Solarmodule ist ein wichtiger Anreiz für den Eigenverbrauch in Andalusien. Jede Gemeinde legt ihre eigenen Bedingungen fest, daher ist es entscheidend, die örtlichen Vorschriften zu überprüfen und den Antrag fristgerecht einzureichen.
Wenn Sie Solarpaneele installieren möchten und Unterstützung bei der Beantragung der Ermäßigung benötigen, beraten wir Sie bei Ubora während des gesamten Prozesses. Kontaktieren Sie uns und beginnen Sie mit dem Sparen auf Ihrer Stromrechnung! ☀️
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